Welche Leistungen umfasst die Reiseabbruchversicherung?
Die Urlaubsgarantie ist eine Reiseabbruchversicherung, die unter
anderem die zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch oder verspäteter Rückreise erstattet.
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise
innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8
Tage) abgebrochen wird
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen
Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2.
Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
- bei einer Rundreise: Ersatz der
Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen
Welche Ereignisse sind bei Reiseabbruch versichert?
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten
Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang
eines Organs
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der
versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden, oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre
Anwesenheit notwendig ist
- Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden
- zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von
Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen.