Welche Leistungen erhalten Sie bei der Auslandsreise-Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslands-aufenthaltes eintreten.
Die Hansemerkur erstattet die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel.
Versichert sind auch Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen, sowie unfallbedingte Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz.
Erstattung der Kosten für:
Heilbehandlungskosten
- ambulante Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker,
Chirotherapeuten, Osteopathen
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung,
provisorische Zahnersatzleistung sowie Reparaturen von
vorhandenem Zahnersatz
- stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
- verordnete Arznei- und Verbandmittel
- verordnete Massagen, medizinische Packungen,
Inhalationen und Krankengymnastik
- Leihgebühren für verordnete Hilfsmittel
- notwendige Heilbehandlung des neugeborenen
Kindes einer versicherten Person bei Frühgeburten im
Ausland bis zu 100.000,- EUR
Bergungskosten, Transportkosten, Überführungskosten und Bestattungskosten
- Bergungskosten bis zu 5.000,– EUR
- Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren
Krankenhaus oder Arzt und zurück in die Unterkunft
- Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten
gelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort
- Überführungs- oder Bestattungskosten